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Aktualisiert am 1.1.25: Für Bestandskunden gelten weiterhin die vorher ausgemachten AGB und Preise, bis diese angepasst oder erneuert werden. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
für KlaudiasTiersitting Haustierbetreuung

§1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die AGB regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem/der Tierhalter/in (nachfolgend Tierhalter genannt) und dem Unternehmen KlaudiasTiersitting von Klaudia M. Hornakova (nachfolgend Tierbetreuerin genannt) im Sinne der §§ 611 ff BGB, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter eine Leistung in Anspruch nimmt und die Tierbetreuerin dem zustimmt.

 

§2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Tierbetreuerin besitzt eine behörderliche Erlaubnis nach §11 Abs.1, Nr.8a TierSchGes, um in Ihren Räumen gewerbsmäßig in Form

einer Huta/ Hundepension, 1 bis 5 Hunde zu betreuen. Dies und auch mobile Betreuung geschieht art- und verhaltensgerecht unter

Beachtung des Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen. Zusätzlich, findet Hausbetreuung für Katzen und Hunde statt.

 

§3 Inhalt der Betreuung

Beide Parteien versichern, dass sie für die Zusammenarbeit geeignet sind und Ihren Pflichten nachgehen.

 

Die Tierbetreuerin versichert,

dass Sie für die Betreuung geeignet, tierlieb, erfahren und sachkundig ist. Neben Ihren Chihuahua betreut Sie am Tag und/oder über Nacht nur Tiere, die zu Ihrem Chihuahua passen und folgende Aufnahmebedingungen erfüllen. Das zu betreuendes Tier ist:

1. Klein+leicht: Nur bis 5kg um die anderen leichten 1-5kg Zwerghunde. (Ausnahme: Polli:14Kg,14J.) Und, auch Katzen bis ca: 8kg.

2. Entspannt: Statt impulsiv/ stürmisch/ hyperaktiv, um die schüchternen, zurückhaltenden Tiere, nicht zu stören/überrumpeln.

3. Stubenrein: Verrichten ihr Geschäft nur draußen am Baum (nicht auf den Weg) und drin auf Katzen/Hundeklo (nicht in die Räume).

​4. Ruhig: Auch wenn es an der Tür klingelt, andere Tiere/Menschen gesehen/gehört werden, sich Tier freut oder was fordert.

5. Erzogen: Hunde befolgen zudem Kommandos, wie z.B. Komm, Sitz, Platz, Bleib, rennen ohne Erlaubnis nicht zu fremden Tieren/Menschen

6. Leinenführig (Hund): Läuft ohne Ziehen an Leine evtl. auch ohne Leine, aber immer neben/hinter (nicht vor) Tierbetreuerin

7. Haftpflichtversichert (Hund): Sofort oder sehr bald. Bis dahin ist stets vor jeder Betreuung zusätzlich eine Kautionsgebühr nötig.

8. Absolut frei von Aggressionen: Auch, wenn es um andere Menschen/ Hunde/ Katzen oder Spielzeug/ Futter/ Kauknochen usw.  

                  geht. Es ist absolut friedlich und hat noch nie angegriffen, gekratzt, gebissen oder anders Menschen/ Tiere verletzt.

9. Sicher: Neues Tier lebt mind. 3 Monate beim Endbesitzer, so dass dieser sein Tier kennt und einschätzen kann.

                  Neue Auslandstiere legen zudem Check-Nachweise durch Tierarzt in Deutschland vor!

10. Geimpft, entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten, Entzündungen und Parasiten:

        - Hunde haben: aktiven Impfschutz SHPPI & LT (Abk. für Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza Zwingerhusten, Leptospirose, Tollwut), Entwurmung (oder

          Tierarzt-Nachweis, dass keine Würmer bestehen) und Parasitenbehandlung gegen Zecken, Flöhe und Milben. (Dies wird beim Tierarzt gekauft und im Sommer 

           alle 4 Wochen, sonst alle 8 Wochen, verabreicht).

        - Katzen haben: einen aktiven Impfschutz RCP (Abk. für Katzenschnupfen/ Katzenseuche), Freigänger zudem L+T (Abk. f. Leukose, Tollwut), Entwurmung und

          auch Parasitenbehandlung. (Dies wird beim Tierarzt gekauft und auch regelmäßig verabreicht).

 

Während der Betreuung bekommen alle Tiere, Verpflegung, Kuschel-, Pflege- und Spiel-Einheiten:

  • Bei mobiler Betreuung: kommen Katzenklos und Näpfen Säubern, Lüften und je nach Vereinbarung Briefkasten leeren usw. hinzu. 

  • Für Hunde in Huta/ Hundepension: sind Futter, Leckerlies und Kauartikel inbegriffen, zudem gibt es gibt es Gassi-Runden und alltägliche Übungseinheiten, wie z.B. Kommando „Bleib“, um an der Ampel zu wa­rten und „ist ok“, um weiterzugehen. (Dies kann die Impulskontrolle fördern, vorallem aber für mehr Sicherheit während der Betreuung sorgen.) Da die Tierbetreuerin täglich und nächtlich arbeitet, finden auch während einer Betreuung Erledigungen/ Termine/ Verabredungen statt. Die Hunde kommen also immer überall mit. Nur manchmal geht es nicht. (Ein betreuter Hund muss also nach einer Eingewöhnungszeit in der Lage sein, auch „mal“ unbeaufsichtigt in der Wohnung zu sein, ohne die Nachbarn zu stören, andere Tiere zu bedrängen, danebenzumachen oder Dinge zu zerstören, damit die Tierbetreuerin auch „mal“ das Haus verlassen kann, wenn Sie z.B. einen Notfall hat, zum Arzt, Behörden, Aquagym, Einkaufen usw. hin muss. Dies ist ca. 1-3Mal pro Woche, für ca. 1-3 Stunden und nur selten mehr oder länger.

Tier-Übergabe findet statt: Katzen werden bei Ihren Tierhaltern betreut und bleiben da. Falls kein Hausbetreuung stattfindet, werden Hunde in Räumen der Tier-betreuerin betreut und innerhalb der Bring- und Abholzeit pünktlich zum vereinbarten Termin bei der Tierbetreuerin an der Wohnungstür übergeben. Falls diese unterwegs ist, erst nach Rückkehr oder in seltenen Fällen nach Standortfreigabe direkt vor Ort der Tierbetreuerin. Falls aber genau der vereinbarten Übergabe, z.B. Termine/Coaching/ Fortbildung stattfinden oder z.B. durch einen neuen/ anstrengenden Hund/ Kunden, die Ruhe Zeiten erst später stattfinden und/ oder alle länger unterwegs sind (z.B. Ausflug), meldet sich die Tierbetreuerin per WhatsApp, um eine neue Uhrzeit zu vereinbaren.

Der Tierhalter versichert, dass sein Haustier für KlaudiasTiersitting Betreuung geeignet ist. Sein vorgestelltes Tier erfüllt immer alle oben aufgezählten Aufnahmebedingungen. Nachweise darüber werden bereits vor dem Kennenlerntreffen zugesandt und auch danach vor einer Betreuung in regelmäßigen Abständen vorgelegt. Darunter zählen Fotos vom aktiven Impfschutz, Entwurmung- und Parasitenbehandlung. (Da Parasitenmittel aus dem normalen Tierfachmarkt, oft eine unzureichende Wirkung haben, werden diese nicht als Nachweise anerkannt.) Zudem Fotos von aktiven Tierhalterhaftpflicht. Auch dürfen gerne Videos vom Haustier beim Training, Gassi gehen und in Umgang mit bekannten und fremden Tieren zugesandt werden, um schon vor der Betreuung herauszufinden, ob es zu KlaudiasTiersitting passt. Zudem wird von unkastrierten Hündinnen rechtzeitig der Status über Läufigkeit und (Schein) Schwangerschaft mitgeteilt, da zu der Zeit eine Betreuung nur bedingt möglich ist

§4 Preise und Zahlungsbedingungen 

Die Tierbetreuerin bietet Dienstleistung an, die vom Tierhalter bezahlt werden muss. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten

stets die aktuellen Preise auf der Website www.Klaudias-Tiersitting.de. Eine aktuelle Preisliste wird separat ausgehändigt.

 

Terminbuchung: Eine Buchung gilt erst als reserviert, wenn die Tierbetreuerin einer Buchung per SMS/ WhatsApp/Email/Telefon zustimmt und der Tierhalter den Gesamtbetrag an die Tierbetreuerin bezahlt hat. Für Kunden, die sich bereits vertrauenswürdig zeigten, gilt eine Buchung auch schon per SMS/ WhatsApp/E-Mail/Telefon. In diesem Fall muss dann spätestens bei der Tier-Übergabe der Betrag beglichen werden.

 

Bezahlung: Die Bezahlung findet immer im Voraus per PayPal, Überweisung oder für bereits bekannte Kunden per Barzahlung statt. Kosten die

während einer Betreuung entstehen sofort oder innerhalb 14 Tagen und Kosten für Schäden sofort oder, spätestens aber 30 Tage nach

Feststellung der Schadensumme, ohne Abzug, per Überweisung, PayPal oder in Bar gegen Rechnung/Quittung.

Tickets: Mehrere ermäßigte Betreuungen auf einmal im Voraus bezahlen und flexibel mit Termin (Tierbetreuerin-Zustimmung) innerhalb von 12 Monaten einlösen. Falls vor Ablauf ein neues Ticket gekauft wird, dann verlängert sich die Ticket-Dauer auf Dauer des neuen Tickets. Falls genug Tage zur Verfügung stehen, dann können jetzt auch Zusatzkosten über die Tickets abgerechnet werden. Dadurch sinkt die Anzahlt der Tage. Bleibt zum Schluss nur noch ein halber Tag übrig, dann findet keine Auszahlung statt, aber es wird auf neuen Ticket-Kauf übertragbar.

Termine-Nicht-oder-Nicht-Komplett-Wahrnehmen, späterer Antritt oder vorzeitige Tier-Rückübergabe besteht kein Rückvergütungs-anspruch.  Abgesagte Termine, von Tierbetreuerin aus, können ohne Begründung stattfinden und dann findet ein Ersatztermin oder Rückvergütung statt. Tierhalter hat in solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Tierbetreuerin. Hinweis: Bei störenden/ störrischen/ verletzenden Problemtieren ist die Tierbetreuerin "auch" gegenüber den anderen Tieren dazu verpflichtet durchzugreifen, notfalls an andere sachkundige Hände zu übergeben! Davon unberührt bleibt ein etwaiger Schadensersatz auf Geschädigter Seite und bei Sachbeschädigung Kosten des Sachwerts! Betreuung ist dann beendet und in solchen Fällen gibt es keinen Rückvergütungsanspruch. 

Stornobedingungen:

Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Betreuung, verpflichtet sich der Tierhalter unwiderruflich zur Zahlung eines Ausfallbetrages, der sofort ohne Frist, zahlbar ist. Begründung: KlaudiasTiersitting möchte klein und familiär bleiben, weshalb für jede Buchung 1 (für neue Tiere 2) Plätze freigehalten und andere Aufträge abgelehnt werden. Damit dieses Konzept funktioniert, ist jede Buchung und Kundenverlässlichkeit nötig.

 

Stornobedingungen für:

- Kennenlerntreffen/Beratung: Stornierung bis 2 Wochen vorher: 50%, danach sind 100%, der vereinbarten Kosten fällig.

- Betreuungen/Einführungen unter 2 Tagen: Stornierung bis 1 Wochen vorher: 50%, danach 100%, der vereinbarten Kosten.

- Betreuungen über 2 Tage: Stornierung bis 2 Wochen vorher: 50%, danach 100%, der vereinbarten Kosten.

- Betreuungen über 7 Tage: Stornierung bis 4 Wochen vorher: 50%, danach 100%, der vereinbarten Kosten. 

 

Mahnungen:

Falls eine Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen wurde: 5€

 

Der Tierhalter ist mit allen anfallenden Kosten deren Bezahlung, Buchungs- und Zahlungsbedingungen für Betreuung, Betreuungs-Verlängerung (Upgrade), Beratung, Fahrkosten, Parkgebühren und möglichen zusätzlichen Kosten bei Problemen, Schäden, Folgeschäden usw. einverstanden. Sach- oder Personenschäden und Folgekosten, welche während der Betreuung bei Tierbetreuerin oder bei Dritten (Mensch/Tier) durch Aggressionen, Zerstörlust, Unsauberkeit z.B. Urinflecken, beschädigte Möbel oder durch Bissverletzungen und Behandlungskosten angerichtet wurden und nicht von der Versicherung übernommen werden. Dieser willigt zudem jetzt schon ein, dass im Auftrag des Tierhalters, eine tierärztliche Behandlung stattfinden kann, falls die Tierbetreuerin aus Ihrer Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig hält. Dies gilt auch, wenn eine vorherige telefonische Absprache mit dem Tierhalter nicht möglich ist, dieser nicht erreichbar ist oder ein dringender Notfall besteht. Es wird der vom Tierhalter gewählter, im Notfall auch ein von Tierbetreuerin selbst ausgewählter, Tierarzt aufgesucht. Nachweislich ansteckende Krankheiten und die dadurch entstehenden Kosten, wie z.B. Desinfektion und Behandlungen weiterer angesteckter Tiere, trägt auch der Tierhalter. Muss das Tier eingeschläfert werden, wird es mit dem Tierhalter, falls möglich, besprochen und abgestimmt

 

§5 Haftungsausschluss

Die Tierbetreuerin haftet nur für Schäden, die im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, während der Betreuung an dem betreuten Tier oder an einem Recht des Tierhalters an dem Tier entstehen. Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Verzug oder sonstigen Vertragsverletzungen, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

Der Tierhalter bleibt während der betreuten Zeit der Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) und ist mit

Haftungsausschluss der Tierbetreuerin einverstanden, wie z.B. bei Schäden, die entstehen könnten durch:

- Beschädigung/Verlust der mitgebrachten Sachen des Halters: Wie z.B. Decken, Körbchen, Schüssel, Spielzeug etc.

- Betreuung/Beratung: Falls durch Betreuung oder geäußerte Informationen Schäden entstehen.​Läufigkeit: Falls während einer Betreuung ein Tier läufig

   und dadurch z. B. schwanger wird.​

- Verletzung/Verlust des betreuten Tieres: Aufgrund von Auseinandersetzungen zwischen betreuten Tieren o. betreuten Tieren und anderen Tieren oder falls ein Tier wegläuft und dadurch Schäden am Tier oder an Dritten entstehen. Hiermit werden zivilrechtliche Schadenshaftungen ausdrücklich ausgeschlossen. Tierbetreuerin ist aber verpflichtet, alle nötigen Schritte, wie z.B. Tierhalter informieren, Polizei/Tierheim usw. für die Suche beauftragen usw. einzuleiten.Sämtliche personenbezogenen Daten:  werden von der Tierbetreuerin nur zur Durchführung des Auftrags und Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen unter strikter Beachtung der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt. Unberührt hiervon bleiben gesetzliche Mitteilungs- und Offenbarungspflichten. Tierhalter ist damit einverstanden.

 

Fotos und Videos von Haustieren:  werden regelmäßig dem Tierhalter per WhatsApp zugesandt. Mancher dieser Fotos und Videos, werden auch im Internet (Website, Social-Media, Portale, Annonen usw.) für Marketingzwecke und Kundengewinnung, aufgrund der vorgelegten Haustiererfahrungen, veröffentlicht. Falls der Haustiername nicht veröffentlich werden darf und stattdessen ein Fantasienamen gewählt werden soll, muss das vorher mitgeteilt werden. Der Tierhalter überträgt unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den von Klaudia Hornakova angefertigten Aufnahmen des Tieres während der Betreuung und/oder des Kennenlerntreffens. Klaudia Hornakova darf alle produzierten Bilder ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden. Der Tierhalter überträgt alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem zustande gekommenen Bildmaterial ohne zeitliche Einschränkung. Sämtliche Ansprüche des Tierhalters auf Bild- und Tonmaterial sind hiermit abgegolten.​ Der Tierhalter ist mit allem einverstanden. Dieser darf zudem Fotos/Videos von KlaudiasTiersitting Service, nur mit Einverständnis sowie dem Hinweis und Verlinkung auf @KlaudiasTiersitting veröffentlichen - sofern dies für das Unternehmen @KlaudiasTiersitting nicht geschäftsschädigend ist.

 

Videoüberwachung: Die Tierbetreuerin muss darüber in Kenntnis gesetzt werden, falls bei mobiler Betreuung in Räumen der Tierhalter Videoüberwachungen stattfinden. Umgekehrt, findet bei der Tierbetreuerin selbst sehr häufig, insbesondere bei neuen Tieren und Tierhaltern, Videoüberwachung mit Ton der relevanten Innenräume statt. Hauptsächlich der Wohn- und Arbeitsbereich, Küche und Flur. Berechtigtes Interesse und/oder die Verarbeitungszwecke sind: Es dient der Sicherheit der Tiere, der Tiersitterin und Ihrem Eigentum, Aufklärung von Diebstählen und sicherheits-relevanten Vorfällen, Verwendung von Aufzeichnungen als Beweismittel in (außer)gerichtlichen Verfahren. Die Speicherdauer beträgt 72 Stunden bzw. bis zum Wegfall des angegebenen Zwecks. Zweck der Rechtsgrundlage der Daten-verarbeitung: Wahrnehmung berechtigtes Interesse gem. Art.6 Abs.1 lit. f EU-Datenschutzgrundverordnung i. v. m. § 4 Datenschutz- Anpassung- und Umsetzungsgesetz. Der Tierhalter ist damit einverstanden.

 

§7 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Betreuungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu

empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich vorzulegen.

 

§8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Betreuungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

§9 Schlusswort

Die Tierbetreuerin kann den Vertrag ablehnen oder beenden, wenn Sie aufgrund fehlender Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht betreuen kann oder darf, sich das zu betreuende Haustier als unpassend, unsauber, unerzogen, laut, unverträglich, krank und für die Betreuung ungeeignet zeigt oder das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet wird, der Tierhalter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgeht, Krankheiten oder Problemverhalten (welches nicht KlaudiasTiersitting-Aufnahmebedingungen entspricht) verheimlicht oder fördert, nicht kooperativ ist, damit eine schnelle Besserung eintritt, die Betreuungsinhalte verneint, seine Zahlungspflichten nicht nachkommt oder es andere Gründe gibt, die zu Konflikten führen könnten, wie auch z.B. zu vereinbarten Terminen zu häufig zu  früh/spät kommen bzw. Forderungen einer Hunde-Übergabe, die außerhalb der Bring- und Abholzeiten stattfinden soll. Das Wohl der Tiere steht im Vordergrund und eine gute Hundebetreuung ist nur möglich, wenn man sich an Vereinbarungen hält. Weil hier Freundschaften entstehen und um alle die neu erlernten Routinen und Signale in der Hundebetreuung nicht zu vergessen, sollten alle Hunde, die mehr als 24 Stunden Betreuung brauchen , innerhalb 3 Monaten mindestens 72 Stunden zu Betreuung kommen. (Dies kann auch auf 2 Mal 34 Stunden oder 3 Mal 24 Stunden aufgeteilt werden.) Geschieht es nicht, dann sind vor der nächsten Betreuung wieder 2 Termine für Hunde-Einführung zum Einzelpreis nötig. (Siehe Preisliste, KL-Pakete, wieviel HE nötig sind.) Eigenmächtige Vertragsverletzung des Tierhalters führen zur Aufhebung des Vertrages und zur Beendigung der Betreuung. Auch in solchen Fall besteht kein Rückvergütungsanspruch.

 

Der Tierhalter kann den Vertrag ablehnen, beenden und jederzeit außerordentlich kündigen, wenn die Betreuungsinhalte verneint werden bzw. das Vertrauen nicht mehr gegeben ist.

 

Hinweis: Wurde bereits Leistung gebucht oder ist fällig, (auch wenn diese über Betreuungs-Tickets abgerechnet werden soll), siehe auch unter §4 Preise (Stornobedingungen usw.). Eigenmächtige Vertragsverletzung des Tierhalters führen zudem zur Aufhebung des Vertrages und zur Beendigung der Betreuung. Auch in solchen Fall besteht kein Rückvergütungsanspruch. Begründung: Das Unternehmen Klaudias Tiersitting ist sehr klein und somit auf jede einzelne Buchung angewiesen, weshalb für jede Buchungen ein (für neue Tiere oft sogar zwei) Plätze freigehalten und andere Aufträge abgelehnt werden. Nur so kann das Konzept, in familiären Rahmen, weiterhin funktionieren.

Von Veterinäramt geprüft und zugelassen nach §11, Abs.1, Nr.8a

Hinweise: Haustierbetreuung: setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit des betreuten Tieres voraus. Preise: Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. §19 Abs.1 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher nicht aus. Alle Preise sind Endpreise. Meine Website und Texte beinhalten zudem auch werbende Inhalte und Partner- und Affiliate-Links. Für Erklärungen auf Fragenzeichen (?) klicken. Rechtschreib- oder Website-Fehler gefunden? Dann kontaktiert Sie mich. Ich möchte mich verbessern

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mit 30 eigenen   früheren Haustieren

und inzwichen ca. 200 Fortbildung-Stunden

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