Lieben Sie Ihr Haustier?
Dann lassen Sie es
nicht so oft alleine!
Bringen Sie es vorbei oder lassen Sie uns kommen!
Hundetagesstätte* & Hundepension*
für tägl. 1-5 ruhige, erzogene & entspannte Hunde bis 5Kg
Manchmal auch
Mobile Katzenbetreuung
Tiere füttern, pflegen und bespaßen.
Tierlieb & kenntnisreich:
In 40J., 30 eigene, frühere Tiere,
jetzt nur ein Chihuahua Goldie
*Von Veterinäramt zugelassen:
Erlaubnis §11, Abs.1, Nr.8a TierSchGes
sowie über 200 Fortbildungs-Stunden
INFO-BOX:
1. AKTUELL: Neue Bring- & Abholzeiten und verständlichere Texte. Ab 1.1.25 wird es neue Preise & Vorteile geben.
2. FREIE PLÄTZE: Nur für gut erzogene, ruhige, friedliche Haustiere, die meine Aufnahmebedingungen erfüllen.
3. NEUE URLAUBSTIERE: Kennenlernen und Eingewöhnungen sind hauptsächlich im Jan, März, Mai, Okt, Nov möglich. Dann klappt es auch rechtzeitig bis zum gewünschten Urlaub. Denn, in der Hauptsaison werden Neue nicht eingewöhnt.
4. KEINE TELEFONATE: Kontakt ist wegen Elektrosmog Intoleranz nur per Kontaktformular und WhatsApp möglich.
5. MEIN CHIHUAHUA: hat die Ausbildung zum zertifizierten medizinischen Assistenzhund bestanden.
6. Im Online Shop: Nachtleuchtende Hundeleinen und Rückdämpfer als Set.
Diese Seite wird überarbeitet. Bitte schauen Sie ab dem 6.12.24 nochmal vorbei.🙃
Aktualisiert am 1.1.24: Für Bestandkunden gelten natürlich weiterhin die vorher ausgemachten AGB und Preise bis diese angepasst oder erneuert werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für KlaudiasTiersitting Haustierbetreuung
§1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Die AGB regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem/der Tierhalter/in (nachfolgend Tierhalter genannt) und Unternehmen KlaudiasTiersitting von Klaudia Maria Hornakova (nachfolgend nur Tierbetreuerin genannt) im Sinne der §§ 611 ff BGB – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter eine Leistung in Anspruch nimmt und die Tierbetreuerin dem zustimmt.
§2 Rechtliche Rahmenbedingungen
Tierbetreuerin besitzt eine behörderliche Erlaubnis nach §11 Abs.1, Nr.8a TierSchGes, um in Ihren Räumen gewerbsmäßig in Form einer Huta/ Hundepension, 1 bis 5 Hunde zu betreuen. Dies und auch mobile Betreuung geschieht art- und verhaltensgerecht unter Beachtung des Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen.
§3 Inhalt der Betreuung
Beide Parteien versichern, dass sie für die Zusammenarbeit geeignet sind und Ihren Pflichten nachgehen.
Die Tierbetreuerin versichert, dass Sie für die Betreuung geeignet, tierlieb, erfahren und sachkundig ist. Neben Ihren Chihuahua betreut Sie am Tag und/oder über Nacht nur Tiere, die zu Ihrem Chihuahua passen und folgende Aufnahmebedingungen erfüllen:
Der zu betreuende Hund ist:
1. Klein & leicht: Nur bis ca. 5kg, um die anderen leichten 1-5kg Zwerghunde nicht unabsichtlich beim Spielen zu verletzen.
2. Entspannt: Statt impulsiv/ stürmisch/ hyperaktiv, um die schüchternen, zurückhaltenden Hunde nicht zu stören/überrumpeln.
3. Ruhig: Auch wenn es an der Tür klingelt, andere Tiere/Menschen gesehen/gehört werden, sich Hund freut oder was fordert.
4. Stubenrein: Verrichtet sein Geschäft nur draußen am Baum (nicht auf den Weg) und drin auf Hundeklo (nicht in die Wohnung).
5. Erzogen: Befolgt Grundkommandos, wie z.B. Komm, Sitz, Platz, Bleib, rennt nicht ohne Erlaubnis zu fremden Tieren/Menschen.
6. Leinenführig: Läuft ohne Ziehen an der kurzen, lockeren Leine neben/hinter dem Rudelführer (der Tierbetreuerin), nicht vor ihr.
7. Haftpflichtversichert: Sofort oder sehr bald. Bis dahin ist stets vor jeder Betreuung zusätzlich eine Kautionsgebühr nötig.
Zudem muss der zu betreuende Hund oder die zu betreuende Katze:
8. Absolut frei von Aggressionen: Auch, wenn es um andere Menschen/ Hunde/ Katzen oder Spielzeug/ Futter/ Kauknochen usw. geht. Es ist absolut friedlich und hat noch nie angegriffen, gekratzt, gebissen oder anders Menschen/ Tiere verletzt.
9. Geimpft, entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten, Entzündungen und Parasiten:
- Hunde haben: aktiven Impfungschutz SHPPI & LT (Abk. für Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza Zwingerhusten, Leptospirose, Tollwut), Entwurmung (oder Tierarzt-Nachweis, dass keine Würmer bestehen) und Parasitenbehandlung gegen Zecken, Flöhe und Milben. (Dies wird im Sommer alle 4 Wochen, sonst alle 8 Wochen verabreicht).
- Katzen haben: einen aktiven Impfschutz RCP (Abk. für Katzenschnupfen/ Katzenseuche), Freigänger zudem L+T (Abk. f. Leukose, Tollwut), Entwurmung und auch Parasitenbehandlung.
10. Sicher: Neue Tiere leben mind. 3 Monate beim Endbesitzer, so dass dieser sein Tier kennt und einschätzen kann. Neue Auslandstiere legen zudem Check-Nachweise durch Tierarzt in Deutschland vor!
Während der Betreuung bekommen alle Tiere, Verpflegung, Kuschel-, Pflege- und Spiel-Einheiten.
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Bei mobiler Betreuung: kommen Katzenklos und Näpfen Säubern, Lüften und je nach Vereinbarung Briefkasten leeren usw. hinzu.
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Für Hunde in Huta/ Hundepension: sind Futter, Leckerlies und Kauartikel inbegriffen, zudem gibt es Gassi-Runden und alltägliche Übungseinheiten, wie z.B. Kommando „Bleib“, um an der Ampel zu warten und „ist ok“, um weiterzugehen. (Dies kann die Impulskontrolle fördern, vorallem aber für mehr Sicherheit während der Betreuung sorgen.) Die Hunde kommen zudem immer und überall mit, nur selten geht es nicht. (Ein betreuter Hund muss also nach einer Eingewöhnungszeit auch in der Lage sein, auch „mal“ unbeaufsichtigt in der Wohnung zu sein, ohne die Nachbarn zu stören, andere Tiere zu bedrängen, danebenzumachen oder Dinge zu zerstören, damit die Tierbetreuerin auch „mal“, ca. 1-2 mal in der Woche, für ca. 1-3 Stunden, das Haus verlassen kann, wenn Sie z.B. einen Notfall hat oder zum Einkaufen, Arzt, Behörden, Aquagym usw. hin muss.)
Rückübergabe: Mobil betreuten Tiere werden bei Ihren Tierhaltern und die Hunde aus Huta/Hundepension zu vereinbarter Abholzeit bei der
Tierbetreuerin daheim zurückübergeben. Falls diese aber unterwegs ist, erst nach Rückkehr oder nach Standortfreigabe direkt vor Ort
der Tierbetreuerin. Falls Tierhalter Anschrift auf dem Rückweg liegt, auch mal beim Tierhalter.
Der Tierhalter versichert, dass sein Haustier für KlaudiasTiersitting Betreuung geeignet ist. Sein vorgestelltes Tier erfüllt alle oben aufgezählten Aufnahmebedingungen. Nachweise darüber werden bereits vor dem Kennenlerntreffen zugesandt und auch danach vor einer Betreuung in regelmäßigen Abständen vorgelegt. Darunter zählen Fotos vom aktiven Impfschutz, Entwurmung- und Parasitenbehandlung. (Da Parasitenmittel aus dem normalen Tierfachmarkt, oft eine unzureichende Wirkung haben, werden diese nicht als Nachweise anerkannt.) Zudem Fotos von aktiven Tierhalterhaftpflicht. Auch dürfen gerne Videos vom Haustier beim Training, Gassi gehen und in Umgang mit bekannten und fremden Tieren zugesandt werden, um schon vor der Betreuung herauszufinden, ob es zu KlaudiasTiersitting passt. Zudem wird von unkastrierten Hündinnen rechtzeitig der Status über Läufigkeit/ (Schein)Schwangerschaft mitgeteilt, da zu der Zeit eine Betreuung nur bedingt möglich ist.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Tierbetreuerin bietet Dienstleistung an, die vom Tierhalter bezahlt werden muss. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten stets die aktuellen Preise auf der Website www.Klaudias-Tiersitting.de.
Terminbuchung:
Eine Buchung gilt erst als reserviert, wenn die Tierbetreuerin @KlaudiasTiersitting einer Buchung per SMS/ WhatsApp/E-Mail/Telefon zustimmt und der Tierhalter den Gesamtbetrag an die Tierbetreuerin bezahlt hat. Für Kunden, die sich bereits vertrauenswürdig zeigten, gilt eine Buchung auch schon per SMS/ WhatsApp/E-Mail/Telefon. In diesem Fall muss dann spätestens bei der Tier-Übergabe der Betrag beglichen werden.
Bezahlung: Die Bezahlung findet immer im Voraus per PayPal, Überweisung oder für bereits bekannte Kunden per Barzahlung statt.
Kosten die während einer Betreuung entstehen sofort oder innerhalb 14 Tagen und Kosten für Schäden sofort oder, spätestens
aber 30 Tage nach Feststellung der Schadensumme, ohne Abzug, per Überweisung, PayPal oder in Bar gegen Rechnung/Quittung.
Sparmöglichkeiten: Mehrere ermäßigte Betreuungen im Voraus auf einmal bezahlen und flexibel (mit Termin und Zustimmung der Tierbetreuerin) einlösen. Gültigkeit: Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, 12 Monate. Nicht übertragbar oder rückvergütbar.
Termine-Nicht-Wahrnehmen, späterer Antritt oder vorzeitige Tier-Rückübergabe, von Tierhalter aus, besteht kein Rückvergütungsanspruch für bereits bezahlte Betreuung. Abgesagte Termine, von Tierbetreuerin aus, können ohne Begründung stattfinden. Dann findet ein Ersatztermin oder Rückvergütung statt. Tierhalter hat in solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Tierbetreuerin.
Hinweis: Bei störenden/ störrischen/ verletzenden Problemtieren ist die Tierbetreuerin "auch" gegenüber den anderen Tieren dazu verpflichtet durchzugreifen, notfalls sogar an andere sachkundige Hände zu übergeben! Davon unberührt bleibt ein etwaiger Schadensersatz auf Geschädigter Seite und bei Sachbeschädigung Kosten des Sachwerts! Betreuung ist dann beendet und es gibt keinen Rückvergütungsanspruch!
Stornobedingungen: Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Betreuung, verpflichtet sich der Tierhalter unwiderruflich zur Zahlung eines Ausfallbetrages, der sofort ohne Frist zahlbar ist. Begründung: KlaudiasTiersitting möchte klein und familiär bleiben, weshalb für jede Buchung 1 (für neue Tiere oft 2) Plätze freigehalten und andere Aufträge abgelehnt werden. Damit dieses Konzept weiterhin funktioniert, ist jede Buchung und Kundenverlässlichkeit wichtig. Stornobedingungen:
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Kennenlerntreffen: Stornierung bis 2 Wochen vorher: 50%, danach sind 100% der vereinbarten Kosten.
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Betreuungen (unter 2 Tage): Stornierung bis 2 Wochen vorher: 50%, danach 100% der vereinbarten Kosten.
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Betreuungen (über 2 Tage): Stornierung bis 8 Wochen vorher: 50%, danach 100% der vereinbarten Kosten.
Mahnungen: Falls eine Rechung nicht innerhalb 14 Tage beglichen wurde: 5€
Der Tierhalter ist mit allen anfallenden Kosten deren Bezahlung, Buchungs- und Zahlungsbedingungen für Betreuung, Beratung, Fahrkosten, Parkgebühren und möglichen zusätzlichen Kosten bei Problemen, Schäden, Folgeschäden usw. einverstanden. Sach- oder Personenschäden und Folgekosten, welche während der Betreuung bei Tierbetreuerin oder bei Dritten (Mensch/Tier) durch Aggressionen, Zerstörlust, Unsauberkeit z.B. Urinflecken, beschädigte Möbel oder durch Bissverletzungen und Behandlungskosten angerichtet wurden und nicht von der Versicherung übernommen werden. Dieser willigt zudem jetzt schon ein, dass im Auftrag des Tierhalters, eine tierärztliche Behandlung stattfinden kann, falls die Tierbetreuerin aus Ihrer Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig hält. Dies gilt auch, wenn eine vorherige telefonische Absprache mit dem Tierhalter nicht möglich ist, dieser nicht erreichbar ist oder ein dringender Notfall besteht. Es wird der vom Tierhalter gewählter, im Notfall auch ein von Tierbetreuerin selbst ausgewählter, Tierarzt aufgesucht. Nachweislich ansteckende Krankheiten und die dadurch entstehenden Kosten, wie z.B. Desinfektion und Behandlungen weiterer angesteckter Tiere, trägt auch der Tierhalter. Muss das Tier eingeschläfert werden, wird es mit dem Tierhalter, falls möglich, besprochen und abgestimmt.
§5 Haftungsausschluss
Tierbetreuerin haftet nur für Schäden, die im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, während der Betreuung an dem betreuten Tier oder an einem Recht des Tierhalters an dem Tier entstehen. Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Verzug oder sonstigen Vertragsverletzungen, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Tierhalter bleibt während der betreuten Zeit der Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung)
und ist mit Haftungsausschluss der Tierbetreuerin einverstanden, wie z.B. bei Schäden, die entstehen könnten durch:
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Beschädigung/Verlust der mitgebrachten Sachen des Halters: Wie z.B. Decken, Körbchen, Schüssel, Spielzeug etc.
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Betreuung oder Beratung: Falls durch Betreuung oder geäußerte Informationen Schäden entstehen.
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Läufigkeit: Falls während einer Betreuung ein Tier läufig und dadurch z. B. schwanger wird.
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Verletzung/Verlust des betreuten Tieres: Aufgrund von Auseinandersetzungen zwischen betreuten Tieren o. betreuten Tieren und anderen Tieren oder falls ein Tier wegläuft und dadurch Schäden am Tier oder an Dritten entstehen. Hiermit werden zivilrechtliche Schadenshaftungen ausdrücklich ausgeschlossen. Tierbetreuerin ist aber verpflichtet, alle nötigen Schritte, wie z.B. Tierhalter informieren, Polizei/Tierheim usw. für die Suche beauftragen usw. einzuleiten.
§6 Datenschutzerklärung
Sämtliche personenbezogenen Daten: werden von der Tierbetreuerin nur zur Durchführung des Auftrags und Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen unter strikter Beachtung der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt. Unberührt hiervon bleiben gesetzliche Mitteilungs- und Offenbarungspflichten. Tierhalter ist damit einverstanden.
Fotos und Videos von Haustieren: von den betreuten Tieren werden regelmäßig dem Tierhalter per WhatsApp zugesandt. Mancher dieser Fotos und Videos, werden auch im Internet (Website, Social-Media, Portale, Annonen usw.) für Marketingzwecke und Kundengewinnung, aufgrund der vorgelegten Haustiererfahrungen, veröffentlicht. Falls der Haustiername nicht veröffentlich werden darf und stattdessen ein Fantasienamen gewählt werden soll, muss das vorher mitgeteilt werden. Der Tierhalter überträgt unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den von Klaudia Hornakova angefertigten Aufnahmen des Tieres während der Betreuung und/oder des Kennenlerntreffens. Klaudia Hornakova darf alle produzierten Bilder ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden. Der Tierhalter überträgt alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem zustandegekommenen Bildmaterial ohne zeitliche Einschränkung. Sämtliche Ansprüche des Tierhalters auf Bild- und Tonmaterial sind hiermit abgegolten. Der Tierhalter ist mit allem einverstanden. DIeser darf zudem Fotos/Videos von KlaudiasTiersitting Service, nur mit Einverständnis sowie dem Hinweis und Verlinkung auf @KlaudiasTiersitting veröffentlichen - sofern dies für das Unternehmen @KlaudiasTiersitting nicht geschäftsschädigend ist.
Videoüberwachung: Die Tierbetreuerin muss darüber in Kenntnis gesetzt werden, falls bei mobiler Betreuung in Räumen der Tierhalter Videoüberwachungen stattfinden. Umgekehrt, findet bei der Tierbetreuerin selbst sehr häufig, insbesondere bei neuen Tierhaltern und neuen Tieren, Videoüberwachung mit Ton der relevanten Innenräume statt. Hauptsächlich der Wohn- und Arbeitbereich, Küche und Flur. Berechtigtes Interesse und/oder die Verarbeitungszwecke sind: Es dient der Sicherheit der Tiere, der Tiersitterin und Ihrem Eigentum, Aufklärung von Diebstählen und sicherheits-relevanten Vorfällen, Verwendung von Aufzeichnungen als Beweismittel in (außer)gerichtlichen Verfahren. Die Speicherdauer beträgt 72 Stunden bzw. bis zum Wegfall des angegebenen Zwecks. Zweck der Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Wahrnehmung berechtigtes Interesse gem. Art.6 Abs.1 lit. f EU-Datenschutzgrundverordnung i. v. m. § 4 Datenschutz- Anpassung- und Umsetzungsgesetz. Der Tierhalter ist damit einverstanden.
§7 Meinungsverschiedenheit
Meinungsverschiedenheiten aus dem Betreuungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich vorzulegen.
§8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Betreuungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
§9 Schlusswort
Die Tierbetreuerin kann den Vertrag ablehnen oder beenden, wenn Sie aufgrund fehlender Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht betreuen kann oder darf, sich das zu betreuende Haustier als unpassend, unsauber, unerzogen, laut, unverträglich, krank und für die Betreuung ungeeignet zeigt oder das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet wird, der Tierhalter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgeht Krankheiten oder Problemverhalten verheimlicht/fördert, die Betreuungsinhalte verneint, seine Zahlungspflichten nicht nachkommt oder es andere Gründe gibt, die zu Konflikten führen könnten.
Der Tierhalter kann den Vertrag ablehnen, beenden und jederzeit außerordentlich kündigen, wenn die Betreuungsinhalte verneint werden bzw. das Vertrauen nicht mehr gegeben ist.
Hinweis: Wurde bereits Leistung gebucht oder ist fällig, (auch wenn diese über Betreuungskarten abgerechnet werden soll), siehe §4 Preise (Spar-Möglichkeiten, Stornobedingungen usw.). Eigenmächtige Vertragsverletzung des Tierhalters führen zudem zur Aufhebung des Vertrages und zur Beendigung der Betreuung. Auch in solchen Fall besteht kein Rückvergütungsanspruch. Begründung: Das Unternehmen Klaudias Tiersitting ist bewusst sehr klein und somit auf jede einzelne Buchung angewiesen, weshalb für jede Buchung mindestens ein Platz, für neue Tier oft zwei Plätze, freigehalten und andere Aufträge abgelehnt werden. Nur so kann das Konzept, in familiären Rahmen, weiterhin funktionieren.